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02.09.2015


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Online-Support

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NetViewer_Teilnehmer.exe - 580 kb

Ihre Vorteile

Keine Einarbeitung
Netviewer zeichnet sich durch eine intuitive, einfach bedienbare Benutzeroberfläche aus. Die komplette Steuerung der Anwendung erfolgt anhand von übersichtlich strukturierten Bedienelementen.

Sowohl auf Teilnehmer- als auch auf Beraterseite ist keine Einarbeitung notwendig. Der Teilnehmer kann die Software ohne Vorkenntnisse problemlos bedienen. Die notwendigen Informationen erhält er vom Berater.

Keine Installation
Netviewer ist sowohl auf Teilnehmer- als auch auf Beraterseite eine ausführbare Datei (.exe) und erfordert keinerlei Installation. Der Teilnehmer kann das Teilnehmerprogramm, das nicht nutzungsbeschränkt ist, aus dem Internet herunterladen. Die Programmgröße beträgt lediglich ca. 500 kB.
Nach dem Ende einer Netviewer-Sitzung hinterlässt Netviewer keine Dateien oder Einstellungsänderungen auf dem Teilnehmer-Computer.

Keine Konfiguration
Für die Nutzung von Netviewer sind auf der Teilnehmerseite im Voraus keine Konfigurationsschritte erforderlich.
Im laufenden Betrieb ermittelt Netviewer die erforderlichen Einstellungen selbstständig, z.B. Ermittlung einer angeschlossenen Webcam, automatische Anpassung der übertragenen Farbtiefe an den Bildschirminhalt.

Sicherheit

Sitzungsnummer
Erst nach Eingabe der Sitzungsnummer beim Starten von Netviewer kommt die Verbindung zwischen Teilnehmer und Berater zustande. Die Sitzungsnummer, die nur dem Berater und dem Teilnehmer bekannt ist, stellt sicher, dass sich kein unbekannter Dritter mit dem Berater verbinden kann. Die Übermittlung der Sitzungsnummer von und zu den Netviewer-Servern erfolgt verschlüsselt.

128-Bit-Verschlüsselung
Alle Daten, die der Berater und der Teilnehmer während einer Netviewer-Sitzung austauschen, werden verschlüsselt übertragen (Blowfish-Algorithmus mit 128 Bit Schlüssellänge). Das entspricht der Sicherheit einer SSL-Verschlüsselung.

Signierung
Die Netviewer-Software wird vor ihrer Auslieferung mit einem Sicherheits-Zertifikat der international anerkannten Firma VeriSign Commercial Software Publishers CA versehen. Potenzielle Veränderungen an der Software durch Dritte sind dadurch sofort erkennbar.

Blickrichtungswechsel nur nach Erlaubnis
Wird die Standardblickrichtung verändert, so dass der Berater den Teilnehmerbildschirm sieht, muss der Teilnehmer dem explizit zustimmen. Beim Teilnehmer öffnet sich ein entsprechendes Dialogfenster. Er kann nun zunächst die übertragenen Anwendungen auswählen oder seinen Bildschirm direkt für den anderen sichtbar machen.

Auswahl der sichtbaren Applikationen
Der Sitzungsteilnehmer, der seinen Bildschirm zeigt, kann auswählen, welche der geöffneten Anwendungen er seinem Gegenüber zeigen möchte und welche ausgeblendet werden. Ausgeblendete Anwendungen sind beim Gegenüber geschwärzt und somit auch bei eingeräumten Fernsteuerungsrechten nicht bedienbar.

Fernsteuerungsrechte nur mit Einverständnis
Die Fernsteuerung kann nur der Sitzungspartner aktivieren, der gerade seinen Bildschirm zeigt. Der andere kann die Fernsteuerung nur mit explizitem Einverständnis des Sitzungspartners im Show-Modus erlangen.

Sicherheitstaste
Hat ein Sitzungspartner dem Gegenüber das Fernsteuerungsrecht eingeräumt, kann er dieses durch Betätigen der Sicherheitstaste (standardmäßig F11) jederzeit wieder entziehen. Der Sitzungspartner wird daraufhin in den reinen Watch-Modus zurückgesetzt.
Hinweis:
Netviewer-Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Einräumen von Fernsteuerungsrechten auf dem eigenen Computer ein gewisses Sicherheitsrisiko darstellt. Netviewer empfiehlt daher den verantwortungsbewussten Umgang mit vertraulichen oder sicherheitskritischen Daten und Anwendungen und die Nutzung der Netviewer-Sicherheitsfunktionen.

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